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Im Flucht- und Rettungsplan sind alle Flucht- und Rettungswege in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden wie z.B. Sonderbauten (Krankenhäuser, Altenheime, Schulen etc.), Versammlungsstätten (Theater) und sonstige gefährdete Objekte (Hotels, Bahnhöfe, Flughäfen) dargestellt.

Für alle gewerblich genutzten Gebäude sowie für Gebäude oder Einrichtungen, in denen Beschäftigte tätig sind bzw. sein werden, sind ebenfalls Flucht- und Rettungspläne zu erstellen.

 

Ablauf der Planerstellung Ihres Feuerwehrplans

Die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes benötigt einige Arbeitsschritte, die sorgfältig bearbeitet werden müssen, damit der Planentwurf am Ende auch genehmigt wird. Wir arbeiten stets eng mit den Behörden zusammen, um Projekte schnell und kostensparend abzuwickeln. An unsere Arbeit stellen wir hohe Qualitätsansprüche.