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Erstellen und Fortschrieb der Brandschutzordnung

Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung.

Tatsächlich ist die Erstellung einer Brandschutzordnung nicht für jedes Gebäude bundeseinheitlich vorgeschrieben.
In arbeitschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert.

Für Arbeitsstätten sind generell geeignete und ausreichende Informationen an die Angehörigen des Betriebes weiterzugeben.

Einige Rechtsvorschriften der Bundesländer verlangen konkrete, im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde abgefasste Brandschutzordnungen für Betriebe, welche üblicherweise öffentlich zugänglich sind.
Diese Brandschutzordnungen richten sich also an die Betriebsangehörigen und an betriebsfremde Personen.

Eine als geeignet und ausreichend anerkannte Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung wird durch die DIN 14096 vorgegeben.

Die Brandschutzordnung muss aufgrund mehrerer Rechtsnormen (z.B. ArbSchG, ArbStättV) und Unfallverhütungs-
vorschriften (z.B. DGUV Vorschrift 1,
DGUV Information 205-001) erstellt und stets auf aktuellem Stand gehalten werden.

Als Basis für die inhaltliche Ausarbeitung dient die DIN 14096, wobei wie oben erwähnt, eine betriebsspezifische Anpassung durch den Ersteller notwendig ist.
Für die Erstellung und den Erlass der Brandschutzordnung ist der Unternehmer zuständig. In den meisten Fällen lässt man sich von einem Brandschutzbeauftragten helfen.

Brandschutzordnungen müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen.

In dieser Norm wird die Brandschutzordnung in drei Teile gegliedert:

Teil A
richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten.

Dieser Teil umfasst in der Regel die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B
richtet sich an alle Personen, die sich langfristig und/oder regelmäßig im Gebäude aufhalten.

Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege
und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.

Teil C
richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind Brandschutzhelfer,

Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzbeauftragter. (u. a.).
In diesem Teil werden alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen für diesen Personenkreis mit besonderen Brandschutzaufgaben beschrieben.
Der Ablauf einer Evakuierung (in der Praxis auch Evakuierungskonzept genannt) ist ebenfalls Bestandteil von Teil C und wird unter Punkt d) beschrieben.

Ablauf der Planerstellung Ihrer Brandschutzordnung

Die Erstellung einer Brandschutzordnung benötigt einige Arbeitsschritte, die sorgfältig bearbeitet werden müssen, damit der Planentwurf am Ende auch genehmigt wird. Wir arbeiten stets eng mit den Behörden zusammen, um Projekte schnell und kostensparend abzuwickeln. An unsere Arbeit stellen wir hohe Qualitätsansprüche.