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BRANDSCHUTZPLÄNE NACH VDI 3819

Von vielen Baurechtsbehörden werden Brandschutznachweise und -Konzepte häufig ohne Brandschutzpläne nicht mehr angenommen.
Die Visualisierung eines Brandschutzkonzeptes durch Brandschutzpläne ist heute ein wichtiger Bestandteil von Planungsvorhaben.

Als Fachbetrieb bieten wir daher die zeichnerische Visualisierung von Brandschutzkonzepten, Brandschutztechnischen Stellungnahmen und Brandschutznachweisen an.

Da es derzeit noch keine einheitliche Reglung zur Erstellung von Brandschutzplänen bzw. Brandschutzvisualisierungsplänen gibt,
erstellen wir diese nach der aktuellen VDI 3819 Blatt 4 – Entwurf

Auf Wunsch passen wir unsere Zeichnungen aber auch auf die Vorgaben und Standards anderer Unternehmen und Planungsbüros oder auf die Vorgaben von Baurechtsbehörden an.

DIE VDI 3819 BLATT 4

Die VDI-Richtlinie für die Erstellung von Brandschutzplänen ist derzeit noch im Entwurfsstatus.
Wir erwarten allerdings, dass die Richtlinie bis Mitte 2020 endgültig veröffentlicht wird.
Bis dahin halten wir uns an den aktuellen Entwurf dieser Richtlinie, da es aktuell ohnehin keine einheitliche Regelung zur Ausgestaltung von Brandschutzplänen gibt.

Der aktuelle Stand der Richtlinie kann beim Beuth-Verlag geordert werden.