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Der Stellenwert des Brandschutzes hat in den letzten Jahren mehr und mehr an Bedeutung gewonnen.

Nicht nur die Verhinderung von Bränden oder die Begrenzung der Ausbreitung werden berücksichtigt.
Besonders auch die Gefahren für  Personen durch Brandrauch und die Rauchschäden allgemein sind heute grundlegende Gedanken im planerischen Brandschutz.

Diese Aspekte spiegeln sich auch in den entsprechenden Vorschriften wieder, die in der letzten Zeit grundlegend geändert wurden.
Mit Blick auf  die gestiegenen Anforderungen bei den Brandschutzmaßnahmen gewinnt eine fachlich orientierte Brandschutzberatung immer mehr an Bedeutung.

Bei Bauvorhaben wird die Bestellung  eines Brandschutzkonzeptes immer häufiger zum Dreh- und Angelpunkt der folgenden Bau- und Nutzungsgenehmigung.
Auch die Pflichten des Arbeitgebers im organisatorischen Bereich lassen sich ohne kompetente Beratung kaum noch bewältigen.

Wir erstellen mit unseren Partnern Brandschutzkonzepte für Neubauten sowie Nutzungsänderungen nach Baurecht und Industriebaurichtlinien.
Unser Angebot  richtet sich sowohl nach den gesetzlichen Forderungen als auch besonders an den feuerwehrtechnischen Notwendigkeiten aus.

Zu unseren Hauptaufgaben zählt die Erarbeitung von Brandschutzkonzepte nach § 9 BauPrüfVO NRW und im Rahmen des Sachversicherungswesens.

Wir besichtigen den Betrieb, eruieren Mängelpunkte, erarbeiten Vorschläge zu deren Beseitigung, arbeiten auf Durchführung mit dem Betreiber hin und präsentieren das Konzept den Behörden sowie dem Sachversicherer.
Unsere Aufgaben erstrecken sich gleichfalls in den Bereich der Erarbeitung eines betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplanes sowie  einer Risikoanalyse auf besondere Brandgefahren und der damit verbundenen Risiken.

Unsere Ingenieure beraten Sie zudem bei Ihrem betrieblichen Brandrisikiomanagement.