nach DGUV 205-023, ASR 2.2 und §10 ArbSchG
„Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung“ ist das oberste Gebot im Brandfall
Aus diesem Grund ist im Arbeitsschutzgesetz die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl
von Mitarbeitern (mind. 5 % der Beschäftigten) zum Evakuierungshelfer vorgeschrieben.
Die Ausbildung vermittelt den Teilnehmern nicht nur Kenntnisse der Brandschutzmaßnahmen und -organisation, sondern auch in Angst- oder Paniksituationen souverän und gelassen zu reagieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen.
Eine „Auffrischung“ der Kenntnisse für Brandschutzhelfer sollte in der Regel alle 2–5 Jahre erfolgen.
Inhalte der Ausbildung (Dauer 5 – 6 Std.)
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Gefahren des Unternehmens und mögliche Schadensereignisse
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Verantwortungsbereich räumlich und personell
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Ablauf einer Alarmierung sowie Alarmierungssignale
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Flucht- und Rettungswege
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Lage der Sammelstellen
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Meldewesen und Verantwortlichkeiten
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Verhalten bei Schwierigkeiten in der Räumung
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Eigenschutz
Die Ausbildung kann wahlweise auch in Ihren Räumlichkeiten stattfinden.