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nach DGUV 205-023, ASR 2.2 und §10 ArbSchG

Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung“ ist das oberste Gebot im Brandfall

Aus diesem Grund ist im Arbeitsschutzgesetz die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl
von Mitarbeitern (mind. 5 % der Beschäftigten) zum Evakuierungshelfer vorgeschrieben.

Die Ausbildung vermittelt den Teilnehmern nicht nur Kenntnisse der Brandschutzmaßnahmen und -organisation, sondern auch in Angst- oder Paniksituationen souverän und gelassen zu reagieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen.

Eine „Auffrischung“ der Kenntnisse für Brandschutzhelfer sollte in der Regel alle 2–5 Jahre erfolgen.

Inhalte der Ausbildung (Dauer 5 – 6 Std.)

  • Gefahren des Unternehmens und mögliche Schadensereignisse
  • Verantwortungsbereich räumlich und personell
  • Ablauf einer Alarmierung sowie Alarmierungssignale
  • Flucht- und Rettungswege
  • Lage der Sammelstellen
  • Meldewesen und Verantwortlichkeiten
  • Verhalten bei Schwierigkeiten in der Räumung
  • Eigenschutz

Die Ausbildung kann wahlweise auch in Ihren Räumlichkeiten stattfinden.