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nach DGUV 205-023, ASR 2.2 und §10 ArbSchG

Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung“ ist das oberste Gebot im Brandfall

Aus diesem Grund ist im Arbeitsschutzgesetz die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl
von Mitarbeitern (mind. 5 % der Beschäftigten) zum Brandschutzhelfer vorgeschrieben.

Die Ausbildung vermittelt den Teilnehmern nicht nur Kenntnisse der Brandschutzmaßnahmen und -organisation, sondern auch die sichere Bekämpfung der Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung.

Eine „Auffrischung“ der Kenntnisse für Brandschutzhelfer sollte in der Regel alle 2–5 Jahre erfolgen.

Inhalte der Ausbildung (Dauer 5 – 6 Std.)

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise
    von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall
  • praktische Löschübung mit
    Feuerlöscheinrichtungen

Die Ausbildung kann wahlweise auch in Ihren Räumlichkeiten stattfinden.