nach DGUV 205-023, ASR 2.2 und §10 ArbSchG
„Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung“ ist das oberste Gebot im Brandfall
Aus diesem Grund ist im Arbeitsschutzgesetz die Ausbildung einer ausreichenden Anzahl
von Mitarbeitern (mind. 5 % der Beschäftigten) zum Brandschutzhelfer vorgeschrieben.
Die Ausbildung vermittelt den Teilnehmern nicht nur Kenntnisse der Brandschutzmaßnahmen und -organisation, sondern auch die sichere Bekämpfung der Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung.
Eine „Auffrischung“ der Kenntnisse für Brandschutzhelfer sollte in der Regel alle 2–5 Jahre erfolgen.
Inhalte der Ausbildung (Dauer 5 – 6 Std.)
- Grundzüge des Brandschutzes
- betriebliche Brandschutzorganisation
- Funktion und Wirkungsweise
von Feuerlöscheinrichtungen - Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- praktische Löschübung mit
Feuerlöscheinrichtungen
Die Ausbildung kann wahlweise auch in Ihren Räumlichkeiten stattfinden.