Die jährliche Brandschutzunterweisung
- muss keine uninteressante Pflichtveranstaltung sein -
Die jährliche Brandschutzunterweisung ist für viele eine uninteressante Pflichtveranstaltung. Jedoch gut durchgeführt kann sie Ihren Mitarbeitern nicht nur einen Mehrwert bieten; sie kann im Notfall Leben retten. Deshalb sollte eine Brandschutzunterweisung gut vorbereitet sein.
Die Unterweisung im vorbeugenden Brandschutz ist eine Verpflichtung
Tatsächlich ist die Durchführung einer Brandschutzunterweisung für den Vorgesetzten und die Teilnahme an dieser Veranstaltung für die Mitarbeiter eine Verpflichtung.
Dies ergibt sich aus den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheits- verordnung, der Gefahrstoffverordnung und einschlägigen Unfall- verhütungsvorschriften.
Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann dies haftungs- rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Dabei ist zwischen einer Erst- und einer Wiederholungsunterweisung zu unterscheiden.
Neu eingestellte Mitarbeiter erhalten bei Arbeitsantritt eine eigene Unterweisung in die Brandschutzmaß- nahmen des Unternehmens, während für alle Mitarbeiter einmal im Jahr eine Brandschutzunter- weisung als Auffrischung durchzuführen ist.
Wir als zertifiziertes Unternehmen führen diese Unterweisungen
"Unternehmensabgestimmt"
in folgenden Bereichen durch:
"verhalten im Schadens- Brandfall"
"verhalten bei Gebäuderäumungen"
Handhabung von:
"tragbaren Feuerlöschgeräten"
"fahrbaren Feuerlöschgeräten"
"Wandhydranten Typ F und S"
"ablöschen brennender Personen"
Demonstration:
“Dank Ihres Interesses konnten wir in den letzten Jahren bereits mehrere hunderte nterweisungen durchführen” |
|
Wir bieten Ihnen auch eine Vielzahl von individuellen Schulungen an, damit Ihre Mitarbeiter die richtige Schulung erhalten. | |